Rutschhemmung im Barfußbereich


• Zuständige Institution:
Bundesverband der Unfallkassen der öffentlichen Hand e.V. München, Abteilung Unfallverhütung, Fachgruppe "Bäder".

• Geltungsbereich:
Barfußbereiche in Schwimmbadanlagen und Vorreinigungsräumen von Sportstätten, für die die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig sind.

• Vorschriften:
"Merkblatt Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" GUV-I 8527, Herausgeber: Bundesverband der Unfallkassen, München.

• Prüfverfahren:
DIN 51097; Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche. Begehungsverfahren: Schiefe Ebene.

• Bewertungsgruppen:

Unterer Grenzwert

Oberer Grenzwert

A

12°

18°

B

>18°

24°

C

>24°

Die Rutschhemmung von Fliesen wird auf einer schiefen Ebene mit entsprechendem Neigungswinkel getestet und Bewertungsgruppen von A bis C zugeordnet.

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