Renovieren Sie Ihr Bad und sparen Sie bis zu 1.200 Euro Steuern! 

Seit dem 01. Januar 2009 können Sie z.B. bei der Renovierung Ihres Bades bis zu 1.200 Euro sparen. Der Steuerbonus wurde im Rahmen des Konjunkturpakets I auf 20% erhöht, d.h. wenn Sie Handwerkerrechnungen in Höhe von insgesamt 6.000 € steuerlich geltend machen, werden Ihnen maximal 20% (=1.200 Euro) vom Finanzamt erstattet. Diese Maßnahme gilt unbefristet, wird aber zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten evaluiert.

Wie?
Reichen Sie Ihre Handwerkerrechnungen bei Ihrer Lohn- oder Einkommenssteuererklärung 2009 mit ein.

Was?
Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Arbeitskosten (nur Lohnkosten, keine Materialkosten) folgender Leistungen: 

  • Modernisierungsmaßnahmen

  • Erhaltungsmaßnahmen

  • Renovierungsmaßnahmen

Wer?
Eigentümer und Mieter

Voraussetzungen

  • Die Handwerkerleistungen müssen im Privathaushalt durchgeführt worden sein.

  • Auf der  Handwerkerrechnung muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.

  • Arbeits- und sonstige Kosten (z.B. Materialkosten) müssen gesondert aufgeführt werden. Festpreisvereinbarungen auf einer Rechnung werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

  • Die Zahlung muss per Banküberweisung auf das Konto des Handwerkerbetriebes erfolgen (Zum Schutz vor Schwarzarbeit ist eine Barzahlung nicht möglich.).

  • Bewahren Sie alle Zahlungsbelege sorgfältig auf, da das Finanzamt die Vorlage von Kontoauszügen verlangen kann.

  • Die entstandenen Kosten wurden nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht.

Interessiert? Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen erhalten Sie direkt bei Ihrem Händler.

Weitere Fördermaßnahmen finden Sie hier.